

Allgemeine Geschäftsbedingungen labfish, Inhaber Martin Forster e.K.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte
zwischen labfish und seinem unternehmerisch im Sinne des § 14 BGB
tätigen Geschäftspartner. Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners
gelten nicht, auch wenn labfish nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Bestellungen / Auftragserteilung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf ist
vorbehalten.
2.2 Der Besteller ist an seine Bestellung 10 Tage nach dessen Eingang
bei uns gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung per Email oder durch Auslieferung zustande.
2.3 Mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie
schriftlich bestätigt haben.
3. Lieferung
3.1 Für die Einhaltung von Lieferterminen /-Fristen haftet labfish nur
bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr und soweit labfish ein
Verschulden trifft.
3.2 Es kann zu längeren Lieferzeiten kommen, wenn benötigte Ersatzteile
bestellt werden müssen oder die Auftragslage keine schnellere
Bearbeitung zulässt.
3.3 Höhere Gewalt, Arbeitskampf oder Naturkatastrophen sowie Betriebs-
und Verkehrsstörungen, Versandstörungen oder behördliche Verfügungen
befreien labfish für deren Dauer -zzgl. angemessener Anlaufzeit- von der
Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Dies gilt auch im Falle einer
mangelnden Selbstbelieferung durch Lieferanten von labfish und im Falle
eines Zahlungsrückstands des Bestellers.
3.4 Bei ungewisser, voraussichtlich erheblicher Dauer der Behinderung
sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag, ggf. von noch zu erfüllenden
Teilen desselben zurückzutreten, und zwar durch schriftliche Erklärung
per Einschreiben/Rückschein. Dies gilt auch bei
Beschaffungsschwierigkeiten, insbesondere wenn die Ware auf dem Markt
nicht mehr zu haben ist oder nur zu für labfish unzumutbaren
Bedingungen.
3.5 Soll ausnahmsweise eine rechtzeitige Belieferung durch labfish nicht
erfolgen, hat der Besteller labfish eine angemessene Nachfrist von
mindestens 10 Tagen zu setzen.
3.6 Labfish organisiert den Versand nach seinem Ermessen, ohne die
Verantwortung für die kürzeste Fracht zu übernehmen, es sei denn, die
Parteien haben eine besondere Art des Versandes vertraglich vereinbart.
3.7 Labfish ist zu Teillieferungen und Teilrechnungen berechtigt.
3.8. Sollte sich bereits vor der Auslieferung oder bei der Installation
eines Laborgeräts herausstellen, dass das Gerät einen Defekt aufweist,
steht es labfish frei, das Gerät wahlweise auf eigene Kosten Instand zu
setzen oder vom Verkauf des Gerätes zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Kunden scheiden aus.
4. Gefahrübergang
4.1 Versand mit Paketdiensten, Kurieren, Speditionen
Erfolgt die Beauftragung und Durchführung des Versand durch Paketdienste, Kuriere oder Speditionen, die labfish selbst beauftragt hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Übergabe der Ware durch den beauftragten Spediteur an den Kunden auf den Kunden über.
4.2 Vom Kunden beauftragter oder durchgeführter Versand
Veranlasst der Kunde selbstständig den Versand der Ware oder holt die Ware bam vereinbarten Standort ab, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden bei Übergabe der Ware an den Kunden, an den Spediteur oder einen sonstigen mit dem Transport beauftragen Dritten über.
5. Zahlung
5.1 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden
sind, werden zu am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen von labfish
berechnet. Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus "Lieferpreis ab Werk"
zzgl. anfallender Lieferkosten.
5.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
netto ohne Abzug fällig, es sei denn, die Parteien haben abweichende
Regelungen getroffen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe
von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen
Zentralbank berechnet. Mahnkosten werden in Höhe von jeweils 2,50 EURO
berechnet, mit Ausnahme der ersten Mahnung. Rechtzeitige Zahlung ist nur
erfolgt, wenn labfish über den Betrag am Fälligkeitstag verfügen kann,
d. h. wenn das Entgelt auf dem Konto von labfish eingegangen ist.
5.3 Der Geschäftspartner ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur
berechtigt, sofern es sich um unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Gegenansprüche handelt.
6. Beanstandungen
6.1 Es gilt § 377 HGB:
"Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Anlieferung durch den
Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist,
zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer
unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es
sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung
nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die
Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung geltend gemacht werden;
anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als
genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige
Absendung der Anzeige."
Die Anzeige hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen.
6.2 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von
dritter Seite verändert worden ist.
6.3 Labfish ist bei Lieferungen jeglicher Art zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung gegen Rückgabe des beanstandeten Liefergegenstandes
berechtigt.
6.4 Die Ware gilt als vertragsmäßig, wenn sie die im Angebot benannten
Eigenschaften ausweist. Für weitere Eigenschaften, insbesondere die
Tauglichkeit der Ware zu einem bestimmten nicht vereinbarten Zweck,
leistet labfish keine Gewähr.
6.5. Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies
gilt jedoch nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts.
7. Schadensersatzansprüche
7.1. Schadensersatzansprüche gegenüber labfish sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten von labfish oder durch die Verletzung einer für die
Vertragserfüllung wesentlichen Pflicht verursacht ist.
7.2.labfish haftet nicht für Schäden, die durch eigenmächtige Eingriffe
in die gelieferte Ware oder fehlerhaften Umgang mit der Ware verursacht
werden.
7.3. Die von labfish für empfindliche Waren angegebenen
Lagertemperaturen müssen eingehalten werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Lafish behält sich das Eigentum an allen Lieferungen bis zur Erfüllung
aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der laufenden
Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde darf die Ware, an der
sich labfish das Eigentum vorbehält, im Rahmen des ordentlichen
Geschäftsbetriebs veräußern, es sei denn, er befindet sich im
Zahlungsverzug oder hat die Zahlungen eingestellt.
9. Datenspeicherung Hier verweise ich auf meine Anregungen im Anschreiben und zwar im Hinblick auf die Datenschutzerklärung und das Setzen von Cookies sowie die Verwendung mitgeteilter Daten.
10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommen vom 11.04.1980 (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck.
11. Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen von Verträgen oder der AGB berühren die Wirksamkeit der Verträge und der AGB im Übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung in Verträgen entfällt nicht ersatzlos, sondern gilt je nach Erfordernissen umgedeutet, eingeschränkt oder erweitert oder sinngemäß ergänzt so, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck ganz oder wenigstens teilweise erreicht wird, sofern und soweit dies rechtlich zulässig ist.
Stand: 01.06.2015